

Die Pflegeversicherung tritt dann ein, wenn neben der Dialysebehandlung eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Der medizinische Dienst der Krankenkassen stellt auf Antrag die entsprechende Pflegestufe I, II oder III fest. Die monatlichen Zahlungen des Pflegegeldes für die regelmäßig durch Angehörige, Freunde oder Bekannte geleistete Pflege belaufen sich je nach Pflegestufe auf 215,- oder 420,- bzw. 675,- € pro Monat. Die Sätze steigen auf 420,-, 980,- maximal 1.470,- € monatlich, wenn ein ambulanter Pflegedienst in Anspruch genommen wird.
Umfangreiche Informationen zur Pflegeversicherung enthält auch die kostenfrei erhältliche Broschüre "Die Pflege-Versicherung" des Bundesministeriums für Gesundheit und soziale Sicherheit
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