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Fahrten zu ambulanter Behandlung

Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung werden seit 1. Januar 2004 grundsätzlich nicht mehr von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Bei Vorliegen zwingender medizinischer Gründe, kann die Krankenkasse jedoch eine befristete Ausnahmegenehmigung erteilen. Dabei gilt:

Die Fahrten gesetzlich versicherter Dialysepatienten zur ambulanten Dialysebehandlung werden immer als Ausnahmefall eingestuft und dann übernommen, wenn die Kostenübernahme vorab mit einer medizinischen Begründung beim zuständigen Kostenträger beantragt wurde.

Es gilt auch hier, dass eine Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten, höchstens jedoch 10 EURO, mindestens 5 EURO geleistet werden muss.




Letzte Änderung: 20.09.2007, nächste Prüfung: 20.09.2008
Erstellt: 01.10.2003


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