

Dialysepatienten gehören zu einem Personenkreis, den der Gesetz-
geber
nach dem Schwerbehindertenrecht unter besonderen Schutz stellt. Aus diesem Grund erhalten alle Dialysepatienten mit einem rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland auf
Antrag die Anerkennung einer Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von 100.
Der Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung ist im zuständigen KfH-Nierenzentrum erhältlich.
Die Anerkennung der Schwerbehinderung bringt dem Dialysepatienten eine Reihe von Rechten und Vergünstigungen in Alltag und im Beruf:
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Spezielle Steuerfreibeträge |
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Vergünstigungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) oder/und Vergünstigungen bei der Kfz-Steuer bei Zuerkennung von Merkzeichen |
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Bevorzugter Service bei öffentlichen Dienststellen |
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Vergünstigungen bei öffentlichen Veranstaltungen |
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Ggf. erhöhter Kündigungsschutz am Arbeitsplatz (gilt erst ab 3 Wochen nach der Antragsstellung; der Arbeitgeber muss bei Kündigung das Integrationsamt einschalten) |
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Ggf. Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage. |
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Ggf. Hilfestellung der der Integrationsämter bei einer notwendigen Umgestaltung des Arbeitsplatzes. |


