Leben mit Nierenersatztherapie >> Schwerbehinderung

Schwerbehinderung

Dialysepatienten gehören zu einem Personenkreis, den der Gesetz-
geber nach dem Schwerbehindertenrecht unter besonderen Schutz stellt. Aus diesem Grund erhalten alle Dialysepatienten mit einem rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland auf Antrag die Anerkennung einer Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von 100.

Der Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung ist im zuständigen KfH-Nierenzentrum erhältlich.

Die Anerkennung der Schwerbehinderung bringt dem Dialysepatienten eine Reihe von Rechten und Vergünstigungen in Alltag und im Beruf:

Auflistungszeichen Spezielle Steuerfreibeträge
Auflistungszeichen Vergünstigungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) oder/und Vergünstigungen bei der Kfz-Steuer bei Zuerkennung von Merkzeichen
Auflistungszeichen Bevorzugter Service bei öffentlichen Dienststellen
Auflistungszeichen Vergünstigungen bei öffentlichen Veranstaltungen
Auflistungszeichen Ggf. erhöhter Kündigungsschutz am Arbeitsplatz (gilt erst ab 3 Wochen nach der Antragsstellung; der Arbeitgeber muss bei Kündigung das Integrationsamt einschalten)
Auflistungszeichen Ggf. Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage.
Auflistungszeichen Ggf. Hilfestellung der der Integrationsämter bei einer notwendigen Umgestaltung des Arbeitsplatzes.



Letzte Änderung: 10.11.2010, nächste Prüfung: 10.11.2011
Erstellt: 01.10.2003


Das KfH
KfH-Behandlungseinrichtungen
Arbeiten im KfH

Chronisches Nierenversagen
Dialyse
Kinderdialyse
Nierentransplantation
Leben mit Nierenersatztherapie

Krankenversicherung Zuzahlung
Pflegeversicherung
Schwerbehinderung
Urlaubsdialyse
Ernährung
Sport und Bewegung
Leben mit Nierenersatztherapie >> Schwerbehinderung
Leben mit Nierenersatztherapie >> Schwerbehinderung