

Transplantationen sind nur möglich, wenn
Menschen sich zu Lebzeiten mit der Organ-
spende nach ihrem Tod auseinandersetzen,
dazu eine persönliche Entscheidung treffen,
diese schriftlich z. B. auf einem Organspende-
ausweis, festhalten und ggf. die Angehörigen
darüber zu informieren.
Ist der Wille des Verstorbenen nicht dokumen-
tiert, so entscheiden stellvertretend die Ange-
hörigen – dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen folgend.
Die Voraussetzungen für eine Organspende sind: |
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die Einwilligung des Verstorbenen, z. B. durch einen Spenderausweis, oder stellvertretend durch die Zustimmung seiner Angehörigen |
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der festgestellte Hirntod. Der Tod des Organspenders muss durch einen vollständigen und unumkehrbaren Ausfall der gesamten Gehirntätigkeit eingetreten sein. Atmung und Kreislauf werden nur noch durch ein Beatmungsgerät und Medikamente aufrechterhalten. Sie werden nicht mehr durch die Hirntätigkeit gesteuert. Damit ist der Mensch in seiner Ganzheit gestorben. Der Tod muss von zwei unabhängigen, neutralen und erfahrenen Ärzten nach den Richtlinien der Bundesärztekammer zur Hirntod-Diagnostik festgestellt worden sein. |
Nach der Entnahme werden die Spenderorgane entsprechend konserviert und unverzüglich transplantiert. Weitere Informationen, wie zum Beispiel zur Funktionsdauer eines transplantierten Organs und zum detaillierten Ablauf einer Organspende, finden Sie bei der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO).



