Nierentransplantation >> Vorbereitung zur Transplantation >> Vermittlung der Organe

Vermittlung der Organe

Die Zuteilung der Spendernieren von Verstorbenen erfolgt in Deutschland ausschließlich durch die vom Gesetzgeber beauftragte zentrale Vermittlungsstelle Eurotransplant.

"Die vermittlungspflichtigen Organe sind von der Vermittlungsstelle nach Regeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, insbesondere nach Erfolgsaussicht und Dringlichkeit für geeignete Patienten zu vermitteln. Die Wartelisten der Transplantationszentren sind dabei als eine einheitliche Warteliste zu behandeln. Die Vermittlungsentscheidung ist für jedes Organ unter Angabe der Gründe zu dokumentieren und unter Verwendung der Kenn-Nummer dem Transplantationszentrum und der Koordinierungsstelle zu übermitteln." (Auszug aus dem Transplantationsgesetz § 12.3)






Letzte Änderung: 20.09.2007, nächste Prüfung: 20.09.2008
Erstellt: 01.10.2003


Das KfH
KfH-Behandlungseinrichtungen
Arbeiten im KfH

Chronisches Nierenversagen
Dialyse
Kinderdialyse
Nierentransplantation
Leben mit Nierenersatztherapie

Organspende
Vorbereitung zur Transplantation
Die Warteliste
Im Tx-Zentrum
Während der Wartezeit
Vermittlung der Organe
Ablauf der Transplantation
Transplantationsnachsorge
Transplantationsgesetz
Nierentransplantation >> Vorbereitung zur Transplantation >> Vermittlung der Organe
Nierentransplantation >> Vorbereitung zur Transplantation >> Vermittlung der Organe